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Ihr Testament für die Zukunft: "Was bleibt, wenn wir gehen?"

Ihr Testament ist ein sehr persönliches Dokument. Wenn Sie überlegen, eine gemeinnützige Organisation wie den BUND Berlin mit einem Vermächtnis zu bedenken,  ist das ein großer Vertrauensbeweis in unsere Arbeit. Um diesem Vertrauen gerecht zu werden, steht Ihnen unsere Ansprechpartnerin Almuth Wenta vom BUND Bundesverband, die Sie auf Ihrem individuellen Wege zum fertigen Testament begleitet, zur Verfügung. Wir werden zusätzlich von einer externen Fachanwältin für Erb­recht unterstützt.

Wo auch immer Sie also gerade im Prozess der Testamentserstellung stehen, wir sind wir für Sie da. Nutzen Sie unser Angebot, sich kostenlos juristisch bei uns beraten zu lassen. Ob in Telefonaten, per E-Mail, als Video-Anruf oder im persönlichen Gespräch - wir wollen gemeinsam mit Ihnen sicherstellen, dass Ihr Testament das beinhaltet, was Ihnen am Herzen liegt.

 

Jetzt Termin vereinbaren: Kostenfrei und unverbindlich

Almuth Wenta

Ansprechpartnerin für Erbschaften und Vermächtnisse
E-Mail schreiben Tel.: (030) 2 75 86-474

Vier Schritte zu Ihrem Testament:

Wir gehen sie gemeinsam

  1. Informationen sammeln: In unserem BUND-Ratgeber "Was bleibt, wenn wir gehen?" und unserer BUND-Vorsorgemappe erfahren Sie, was bei der Testamentserstellung zu beachten ist. Bestellen Sie Ihre Materialien noch heute und erhalten Sie sie kostenlos per Post.
  2. Das eigene Testament planen: Mit diesen Erklärvideos erlangen Sie die wesentlichen Grundlagen zum Thema Testamentserstellung. Darüber hinaus ergänzen kostenfreie Online-Vorträge Ihren Planungsüberblick. Erfahrene Jurist*innen beantworten Ihre Fragen. Melden Sie sich direkt für den nächsten Termin an.
  3. Den ersten Entwurf schreiben: Der Testamentsplaner und  Formulierungshilfen (für ein Einzeltestament und ein gemeinschaftliches Testament) unterstützen Sie dabei, den ersten eigenen Testamentsentwurf zu gestalten.
  4. Bis zum fertigen Testament beraten lassen: Sie finden bei uns viele Informationen, um sich zunächst selbst mit dem Thema zu befassen, aber unser Angebot steht: Bevorzugen Sie einen persönlichen Austausch zu Ihrem Testament, vereinbaren Sie gerne einen kostenfreien und unverbindlichen Termin mit unserer Ansprechpartnerin.  

BUND-Vorsorgemappe bestellen

Fragen und Antworten zum Thema Testament und Vermächtnis

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Kann man den Natur- und Umweltschutz in einem Testament bedenken?

Ja, dies ist möglich! Sie können den BUND oder die BUNDstiftung als Allein- oder Miterben einsetzen oder mit einem Vermächtnis in einem Testament bzw. Erbvertrag bedenken.

Was ist der Unterschied zwischen einem Erbe und einem Vermächtnis?

Eine Person übernimmt mit einem Erbe alle Rechte und Pflichten und wird somit zur Rechtsnachfolgerin. Ein Vermächtnis hingegen hinterlässt einer Person oder einer Organisation nicht ein gesamtes Erbe, sondern z.B. einen bestimmten Geldbetrag, einen festgelegten prozentualen Anteil am Erbe. Das kann ein Bild sein, ein Möbelstück oder ein Auto. Wer erbt, ist verpflichtet, das Vermächtnis herauszugeben.

Was ist ein digitaler Nachlass?

Zum digitalen Nachlass gehören Ihre im Internet befindlichen Daten. Das sind zum Beispiel E-Mail-Konten, Onlineprofile bei Facebook und weiteren Social-Media-Diensten sowie in Onlinespeichern befindliche Bilder und Dokumente. Der BUND informiert Sie zum Thema digitaler Nachlass.

Gibt es ein Formular oder einen Vordruck für ein Testament?

Ein Testament ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Man unterscheidet das privatschriftliche, vollständig von Hand geschriebene Testament und das notarielle oder öffentliche Testament. Dieses wird bei einem/einer Notar*in erklärt und durch diese*n aufgeschrieben. Beispiele hierfür finden Sie in der BUND-Vorsorgemappe.

Gibt es Empfehlungen für einen sicheren Aufbewahrungsort für ein Testament?

Am sichersten und einfachsten ist es, das Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen. Ein*e Notar*in kann dies auch verwahren.

Was passiert, wenn ich kein Testament hinterlasse?

Wenn Sie kein Testament verfasst haben, gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. Dann kann es sein, dass Ihr Besitz und Vermögen nicht diejenigen erreicht, die Sie bedenken wollten. Gibt es keine Erben, fällt alles dem Staat zu.

Kann mich der BUND bei der Erstellung meines Testaments beraten?

Eine rechtliche Beratung im Sinne einer rechtssicheren Auskunft kann gern gemeinsam vereinbart werden. Die Auskunft ist für Sie kostenfrei.

Der BUND begleitet Sie gern bei all Ihren Fragen.

Fallen für den BUND irgendwelche Kosten oder Steuern an?

Nein, der BUND (als auch die BUNDstiftung) ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Müssen besondere Angaben im Testament gemacht werden, wenn der BUND bedacht werden soll?

Falls Sie den BUND Berlin in Ihrem Testament als Erben einsetzen oder ihn mit einem Vermächtnis bedenken möchten, benötigen Sie folgende Angaben:

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) –
Landesverband Berlin
Crellestr. 35, 10827 Berlin

Vereinsregister: VR 4929 Nz Berlin

 

Für die BUNDstiftung folgende:

BUNDstiftung
Friends of the Earth Germany
Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

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