BUND Berlin: Verwaltungsgericht Berlin zwingt Politik zum Handeln für den Schutz der Gesundheit

09. Oktober 2018 | Abgase, Autoverkehr, Luft, Mobilität, Umweltzone, Fahrrad, Fußverkehr, Flugverkehr, ÖPNV, Zu Fuß zur Schule

Info 18/ 9. Oktober 2018: Das heutige Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes zur Klage der Deutschen Umwelthilfe verschärft nach Auffassung des BUND Berlin den Druck auf die Autoindustrie und die Bundesregierung, endlich dafür zu sorgen, dass Dieselautos nachgerüstet und saubere Fahrzeuge mit einer Blauen Plakette erkennbar werden. Der Berliner Senat müsse nun dafür sorgen, dass die rechtlichen Anordnungen im Gerichtsurteil zügig umgesetzt und der Berliner Luftreinhalteplan unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben bis März 2019 überarbeitet werde.

Martin Schlegel, Verkehrsreferent des BUND Berlin: „Das Verwaltungsgericht sendet ein eindeutiges Signal an die Politik: Gesetzliche Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit sind einzuhalten. Die Ausweisung einer Fahrverbotszone für schmutzige Diesel wäre zwar die bessere Lösung, ist aber rechtlich leider nicht durchsetzbar. Mit über dem Stadtgebiet verteilten Einzellösungen werden die Stickoxid-Belastungen lediglich anders verteilt, nicht generell gemindert. Die streckenbezogenen Fahrverbote sind zwar nur schwer zu kontrollieren, setzen aber ein klares Signal an die Verursacher der Schadstoffbelastung endlich zu handeln.“

Bei der bis Ende März 2019 abzuschließenden Überarbeitung des Luftreinhalteplans müsse weiterhin geprüft werden, wie sich die Schadstoffbelastung auch durch Ausweitung von Tempo 30, Veränderungen der Verkehrsführung und bessere Angebote für ÖPNV sowie Radverkehr senken lasse. Zudem müsse der Umbau der Fahrzeugflotten von Wirtschaft und Verwaltung konsequent vorangetrieben werden, wie im Berliner 10-Punkte-Plan vom Januar 2018 vereinbart.

Berliner 10-Punkte-Plan

 

Für Rückfragen:

Martin Schlegel, BUND-Referent für Verkehrspolitik: (030) 78 79 00-17, mobil: 0160 / 7624387   

 

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