Bundesrat entscheidet Berliner Antrag zu effektiver Nachrüstung von Diesel-Kfz nicht

06. Juli 2018 | Autoverkehr, Abgase, Luft, Umweltzone

Obwohl nur eine klare Entscheidung für verbindliche und zeitnahe Hardwarenachrüstung von Dieselfahrzeugen Gesundsheitsbelastungen kurzfristig verringern und Fahrverbote verhindern kann, hat der Bundesrat heute die Beschlußfassung über den Entschließungantrag des Landes Berlin, dem das Land Brandenburg beigetreten ist, von der Tagesordnung genommen. Die Länder konnten sich nicht durchringen, dass - wie von Berlin und Brandenburg gefordert - die Automobilhersteller gemäß dem Verursacher-Prinzip zu einer Hardware-Nachrüstung auf deren Kosten von in Deutschland zugelassenen Dieselfahrzeugen der Euro 5-Norm verspflichtet werden soll.

Dazu der Kommentar des Verkehrsexperten des BUND Bundesverbandes, Jens Hilgenberg:   
„Wer die Gesundheit der Menschen und die Umwelt schützen und gleichzeitig Fahrverbote verhindern will, kommt um eine wirksame Hardware-Nachrüstung von Diesel-Fahrzeuge mit erhöhten NO2-Realemissionen nicht umher. Der Bundesrat hat es heute verpasst, mit der Annahme des Entschließungsantrages der Länder Berlin und Brandenburg eine klare Entscheidung für eine verbindliche Hardware-Nachrüstung auf Kosten der Hersteller zu treffen und sich damit an die Seite der Betroffenen zu stellen. Statt mit einer Stimme klar zu machen, dass die Verursacher ihre Fehler schnellstens beheben müssen, wird insbesondere von den CDU-geführten Bundesländern und der Bundesregierung weiter auf Zeit gespielt. Klar ist: die im Rahmen des 'Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020' angekündigten Maßnahmen werden bestenfalls mittel- oder langfristige NO2-Reduktionen bringen, zur kurzfristigen Entlastung der Bürger*innen reichen diese nicht. Eine Entscheidung gegen die verbindliche Hardware-Nachrüstung ist damit gleichzeitig eine Entscheidung für Fahrverbote."

Für Berlin bedeutet dies:
Sofern die Nachrüstung der betroffenen Diesel-Pkw nicht zügig erfolgt, erwartet der BUND Berlin spätestens ab 2019 die ersten streckenbezogenen Fahrverbote auf hochbelasteten Hauptstraßenabschnitten. Dies ist bei Überschreitung der Grenzwerte nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar 2018 rechtlich zwingend geboten, wenn die Schadstoffbelastung vor Ort nicht ausreichend durch andere Maßnahmen wie z.B. Tempo 30 abgesenkt werden könne.

Generell gilt: Fahrverbote werden dann überflüssig, wenn Besitzer von Fahrzeugen mit hohen Schadstoffemissionen entweder auf den Umweltverbund umsteigen oder ihre Autos nachrüsten lassen. Damit werden die Stickstoffdioxid-Belastungen flächendeckend gesenkt und die Gesundheit der Menschen wirksam geschützt. Dass der Berliner Senat die BSR, BVG, Taxi- und Wirtschaftsunternehmen gezielt unterstützt, sauberere Fahrzeuge einzusetzen, ist zielführend, reicht aber zum Erreichen der bereits seit 2010 geltenden Grenzwerte nicht im gesamten Straßennetz aus. Besser als Fahrverbote für Diesel-Pkw ist daher deren Nachrüstung oder Ersatz durch saubere Autos, wobei die Kosten entsprechend des Verursacherprinzips von der Autoindustrie getragen werden müssen. Die Bundesregierung ist daher jetzt gefordert, die Autohersteller in die Haftung für deren Schummelei bei der Einhaltung der Grenzwerte im realen Betrieb zu nehmen.

Kontakt:

Tilmann Heuser, Landesgeschäftsführer des BUND Berlin: 0177-78 79 013 

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb