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Stadtnatur

Flächen sichern, Bäume schützen und die Artenvielfalt erhalten müssen in Berlin bei der Stadtentwicklung in den nächsten fünf Jahren Vorrang haben. Keine weitere Versiegelung von Naturflächen, die Charta für Berlins Stadtgrün verabschieden und finanzieren, Berlins Baumschutzverordnung novellieren, Berliner Wälder ökologisch umbauen und Naturschutzgebiete ausweisen und managen.

Freiflächen bewahren

Die Berliner Landesregierung bekennt sich zwar zum Ziel „Netto-Null-Versiegelung“, aber erst bis 2030, das ist viel zu spät, viele Flächen sind dann für die Stadtnatur verloren. Hinsichtlich des Flächenverbrauchs und der Vernichtung des Stadtgrüns verheißt der Koalitionsvertrag wenig Gutes. Die Neubauvorhaben sind fast immer auf Freiflächen vorgesehen und Verdichtung geht oft mit dem Verlust von Stadtgrün einher. Parkflächen oder Straßenland sind bisher kaum für Bauprojekte relevant.

Die kurz vor Ende der letzten Legislatur von der SPD blockierte „Charta Stadtgrün“ will die Koalition zwar beschließen, bei Friedhofs-, Landwirtschafts- und Brachflächen aber eine „Abwägung mit entgegenstehenden anderen erheblichen öffentlichen Interessen“ vornehmen. In der Praxis schützt die Charta die Stadtnatur nicht, wenn jemand bauen möchte. Dabei bedeutet klimagerecht bauen doch nicht nur energiesparend, sondern auch flächenschonend bauen.

Sicherung Natur- und Landschaftsschutzgebiete - 15% Landesfläche für den Biotopverbund

Naturschutzgebiet Tegeler Fließ

Die blau-grüne Infrastruktur aus Schutzgebieten und Freiflächen muss gesetzlich gesichert, weiterentwickelt und über den Biotopverbund miteinander vernetzt werden. Die nach dem Landschaftsprogramm LaPro zu sichernden Natur- und Landschaftsschutzgebiete sind in dieser Legislaturperiode endlich durch entsprechende Verordnungen zu schützen, ihre Entwicklung regelmäßig zu überprüfen und die Pflege und das Management ggf. den Schutzzielen anzupassen.
Im Sinne der doppelten Innenwicklung ist mit besonderer Dringlichkeit das Naturschutzgebiet Lichterfelder Weidelandschaft auszuweisen, das an das Neubaugebiet Neu-Lichterfelde angrenzt. Denn die dopplete Innentwicklung bedeutet nicht nur, baulich zu verdichten, sondern zugleich auch das urbane Grün zu erhalten und weiterzuentwickeln. Damit wird deutlich gemacht, dass die neue Koalition die bauliche Entwicklung der Stadt verbindlich mit dem Schutz der Natur verbindet.
Der Biotopverbund der grünen Freiflächen ist entsprechend § 20 (1) NatSchG Bln auf mindestens 15 % der Landesfläche umzusetzen. Die dafür benötigten Flächen sind planungsrechtlich und durch den Erwerb von Flächen durch das Land zu sichern.

Bäume schützen - Wald ökologisch umbauen

Die Berliner Stadtbäume müssen so gepflegt werden, dass sie über einen langen Zeitraum alle ihre Funktionen für den Natur- und Umweltschutz erfüllen können. Dazu ist das erforderliche Budget von 80-100 Euro pro Jahr und Straßenbaum den zuständigen Bezirksämtern zweckgebunden zur Verfügung zu stellen. Notwendige Fällungen von Bäumen sind zeitnah zu ersetzen. Bei der Wahl der Baumarten ist nicht nur ihre Eignung als Straßenbaum, sondern auch ihr Naturschutzwert zu berücksichtigen. Wo möglich, wird die Baumscheibe (die offene Pflanzgrube, in der der Baum wurzelt) so erweitert, dass der Baum ausreichenden Wurzelraum zur Verfügung hat.

Die Baumschutzverordnung bedarf einer Neufassung. Der Schutz muss auf Bäume in Grünanlagen, Obstbäume und andere bisher nicht berührte Baumarten ausgedehnt werden. Auch muss den Bezirken die Möglichkeit gegeben werden, bei Planungen und Bauvorhaben den Schutz alter Bäume wirksam durchzusetzen.

Wald ökologisch umbauen

Der Berliner Wald ist ein vielfältiger Lebensraum und wertvolles Erholungsgebiet. Der Wald muss so bewirtschaftet werden, dass diese Qualitäten erhalten und verbessert werden. Um die Wälder fit für den aufziehenden Klimawandel zu machen, müssen vorhandene Monokulturen in Mischwälder umgewandelt werden. Der Waldumbau muss schonend erfolgen und den Altbestand berücksichtigen. Auf jedem Hektar Waldfläche müssen mindestens 10 Altbäume beibehalten und der natürlichen Entwicklung überlassen werden.

Die anhaltende Trockenheit hat viele Bäume im Wald geschädigt. Die dabei entstandenen Habitatstrukturen sollen so gut es geht erhalten bleiben. Die Verkehrssicherung entlang der geöffneten Wege muss nach Möglichkeit mit baumpflegerischen Mitteln hergestellt werden.

Artenschutz

Der Flussregenpfeifer ist vom Aussterben bedroht.

Berlin muss sicherstellen, dass bei allen Planungen der Artenschutz und die Berliner Strategie zur biologischen Vielfalt bereits frühzeitig berücksichtigt werden. Eine Verschlechterung des Arteninventars der "besonders geschützten" bzw. "streng geschützten" Arten muss vermieden werden. Berlin hat die Verantwortung "Hauptstadt der Artenvielfalt" zu bleiben.

Voraussetzung dafür ist die regelmäßige Erfassung des Zustandes und der Entwicklung der vorhandenen Populationen und ihrer Habitate. Dazu sind jedes Jahr ein Fünftel der Landesfläche zu kartieren und die daraus gewonnenen Daten als "open data" bereitzustellen.

Bei Bebauungsplanverfahren sind etwaige Eingriffe in Natur und Landschaft und deren Erfordernisse an funktionalen Ausgleichsflächen bereits bei der Aufstellung zu eruieren. Ziel muss ein größtmöglicher Ausgleich innerhalb des geplanten Geltungsbereichs sein. Beispielsweise indem das Maß der baulichen Nutzung sowie die Ausrichtung der Baukörper so angepasst werden, dass den naturschutzfachlichen Anforderungen entsprochen wird und bauliche Flächen stärker multifunktional genutzt werden.

Bilder

Intro: Philipp Blank, CC BY-SA 3.0 

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