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Schreiben Sie eine Einwendung gegen die TVO

Nur die Einwendungen, die bis zum 8. Juli 2024 die Senatsverwaltung erreichen, können Berücksichtigung im Planfeststellungsverfahren finden.

Seit dem 7. Mai 2024 liegen die Planfeststellungsunterlagen zur Tangentialen Verbindung Ost (TVO) aus. Nun haben Sie als Berliner Bürger*in bis zum 8. Juli Zeit, Ihre Bedenken dagegen schriftlich darzulegen. Nur die Einwendungen, die in dem kurzen Zeitfenster eingebracht werden, können Berücksichtigung im Planfeststellungsverfahren finden. Wer jetzt nicht sagt, warum die TVO eine sehr schlechte Idee ist, darf später auch nicht klagen. Ohne Klagen lassen sich Straßenbauprojekte aber nur schwer verhindern. Deshalb bitten wir Sie:

Schreiben Sie eine Einwendung bis zum 8. Juli

Dabei ist es wichtig, dass Sie deutlich machen, warum Sie persönlich von dem Vorhaben betroffen sind und in welchem Rechtsgut Sie sich gefährdet sehen. Eindeutig ist das natürlich immer bei direkten Anwohner*innen (falls Sie nicht zu jenen gehören, aber jemanden aus dieser Gruppe kennen – verbreiten bitte Sie diesen Aufruf!). Aber auch in anderen Fällen können Sie betroffen sein. Zum Beispiel wenn Sie in der Wuhlheide regelmäßig spazieren gehen. Oder wenn Sie im weiteren Einzugsbereich wohnen oder arbeiten und befürchten müssen, dass durch den Zubringerverkehr zur TVO auch die Lärm- und Abgasbelastung in Ihrer Umgebung wächst.

Wir haben für Sie eine Vorlage als word-Datei und als open-office-Datei erstellt:

Vorlage als word-Datei

Vorlage als open-office-Datei

 

In unserer Sammlung finden Sie gute Gründe und Argumente für Ihre Einwendung:

Gute Gründe gegen den Bau der TVO

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Lärm & Verkehr

Durch den Bau der TVO werden bisher wenig von Straßenlärm belastete Gebiete verlärmt. Anwohnerinnen,aber auch viele Kleingartennutzer im Umfeld der TVO werden dadurch Tag und Nacht belastet. Aber auch die Erholungsfunktion und die Natur in der Wuhlheide und dem Biesenhorster Sand werden dadurch stark gemin- dert und belastet.
Auch auf anderen Straßen wird der Verkehr und damit der Lärm zunehmen (zum Beispiel auf den schon bestehenden Abschnitten der TVO, auf Zubringerstraßen oder auch auf Ausweichstraßen während der Bauzeit).
Insgesamt wird der Kfz- und LKW-Verkehr in der Gegend durch den Bau ansteigen, da z. B. LKW die Strecke als Abkürzung des Autobahnrings A10 nutzen werden. Ob überhaupt derzeit stark belastete Straßen entlastet werden und wie stark diese ausfallen wird, ist dagegen zweifelhaft. In der Treskowallee führt die TVO nur zu wenig abnehmenden Verkehrszahlen und auch die Köpenicker Straße bleibt eine stark befahrene Straße. Konkrete Pläne für einen verkehrsberuhigten Umbau der Köpenicker Straße gibt es nicht. Selbst die im Erläuterungsbericht angesprochene abschnittsweise Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h sind unglaubwürdig, da sie verkehrsrechtlich nicht begründbar ist und der Senat andernorts genau das Gegenteil tut (mittels Fortschreibung des Luftreinhalteplans Tempo-30-Strecken wieder in Tempo-50 umwandelt).

In der Variantenuntersuchung wurde eine qualifizierte Nullvariante (also Umbau der bestehenden Straßen, um den Verkehr aufnehmen zu können) nicht geprüft. Durch einen Umbau der Bahnübergänge zu Unterführungen und Brücken sowie ein durchgehender Rad- und Fußweg in der Köpenicker Straße könnten wesentliche Staupunkte beseitigt werden.
Konkrete Verkehrsprognosen nach dem Bau der TVO:
Spindlersfelder Str. (+8.000 Kfz-Fahrten/Werktag)
Märkische Allee (+9.400 Kfz-Fahrten/Werktag)
Entlastung der Treskowallee (-3.000 Kfz), Köpenicker Straße (-6.800 Kfz)
Detailliertere Infos zu betroffenen Straßen:
- Erläuterungsbericht Kapitel 2.4.2. (Seite 17)
- Erläuterungsbericht Kapitel 6.1.5. (Seite 172)

TVO verhindert Nahverkehrstangente

Mit der Planung und dem Bau der Straße werden Tatsachen geschaffen, die den dringend benötigten Bau einer Nahverkehrstangente (NVT) erschwert und verhindert. Es werden bislang freigehaltene Flächen für die   NVT überbaut, so dass die NVT deutlich aufwändiger und teurer wird und dadurch unmöglich gemacht werden könnte.
Ob eine vierspurige Straße trotz NVT überhaupt notwendig wäre, wurde nicht untersucht. Die Planung widerspricht damit dem Mobilitätsgesetz und den Zielen der Mobilitätswende, mehr Verkehr von der Straße auf den Umweltverbund aus Fahrrad und Schiene zu verlagern.

Luftverschmutzung & Schadstoffe

Mehr Verkehr bedeutet auch eine erhöhte Luftverschmutzung mit gesundheitsgefährdenden Stickoxiden und Feinstaub. Die Berechnung der Grenzwerte basiert dabei auf veralteten und viel zu hohen Zahlen. Die EU hat mittlerweile eine deutliche Reduzierung der Grenzwerte um 50% und mehr bis 2030 beschlossen. Die wissenschaftlich basierten Richtwerte der WHO liegen noch deutlich unter diesen Grenzwerten.(Pressemitteilung der EU Kommission, Umweltbundesamt)
Ausschlaggebend für die Berechnung und Beurteilung der TVO und möglicher notwendiger Maßnahmen müssen die strengeren Grenzwerte der EU und der WHO für 2030 sein, um sicher zu stellen, dass die Grenzwerte bei einer möglichen Fertigstellung der TVO in 10-15 Jahren nicht überschritten werden.
Der als Begründung für die TVO genutzte Luftschadstoffindex von 2015 ist veraltet. In der Karte von  2018 werden keine erhöhten Luftschadstoffindexe mehr angezeigt, so dass ein Teil der Begründung wegfallen würde. Auch die Verkehrsprognosen basieren auf veralteten Daten und ist zur Begründung der TVO untauglich.Damit i st auch das überwiegende öffentliche Interesse an der TVO nicht gegeben.
Genauere Infos im Erläuterungsbericht:
- Kapitel 5.2.4.2. (S. 157) Umweltauswirkungen Lufthygiene
- Kapitel 6.2. (S. 176) Sonstige Immissionsschutzmaßnahmen

Wasser

Im Trinkwasserschutzgebiet Wuhlheide werden 35,7 Hektar Flächen dauerhaft versiegelt oder überbaut, die für die Neubildung des Grundwassers und anderen Bodenfunktionen damit nicht mehr zur Verfügung stehen. Im Gegenzug werden nur 4,1 Hektar trassennah plus weitere 3,2 Hektar irgendwo anders entsiegelt (die dem entsprechend nicht zur Grundwasserneubildung in der Region zur Verfügung stehen).
Weiterhin werden die Flächen um die Straße mit Einträgen an Feinstaub, Gummiabrieb, Mikroplastik und giftigen Abgasen aus Verbrennungsmotoren belastet.
Weitere Infos:
Erläuterungsbericht Kapitel 5.2.2.2. (S. 149) Umweltauswirkungen (Fläche)

Natur- und Artenschutz

Die TVO hat auch auf die Tier- und Pflanzenwelt einen großen Einfluss. Die vierspurige Straße bildet eine unüberwindbare Barriere für kleine Säugetiere, Reptilien, Amphibien und viele Insekten. Aber auch Fledermäuse und Vögel können durch die Straße beeinträchtigt und so sehr gestört werden, dass die Fläche nicht mehr als Nahrungs- oder Brutgebiet genutzt wird.
Insbesondere bei den streng geschützten Zauneidechsen hat die TVO gravierende Folgen, die dem Bau der Straße eigentlich entgegenstehen. Mit einem überwiegenden öffentlichen Interesse und zwingenden Gründen wird hier eine Ausnahmegenehmigung gerechtfertigt. Auch bei verschiedenen Fledermausarten werden negative Effekte erwartet.
Weitere Infos:
Erläuterungsbericht Kapitel 2.6. (S. 21) Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses
Erläuterungsbericht Kapitel 5.2.1.2 Umweltauswirkungen

Erholungsfunktion

Die Wuhlheide und der Biesenhorster Sand erfüllen bisher wichtige Naherholungsfunktionen für die  Menschen aus den angrenzenden Stadtteilen, aber auch aus der weiteren Umgebung. Durch den konstanten Lärm und die Zerschneidung der Flächen durch die vierspurige Straße (tlw. mit hohen Lärmschutzwänden) verlieren große Teile diese Funktion und reduzieren damit den Zugang der Menschen zu Grünflächen.

Klima

Der Verkehrssektor trägt erheblich zum Klimawandel bei, hauptsächlich durch den Ausstoß von Treibhausgasen wie Kohlendioxid (CO2).

Der Bau der TVO begünstigt die Mobilität mit Kfz und LKW und erschwert den Bau einer Nahverkehrstangente. Er widerspricht damit dem Klimaschutzgesetz und der Klimanotlage. Allein durch den Anstieg des Kfz-Verkehrs rechnen die Planer mit ca. 9.000t CO2-eq pro Jahr mehr als ohne die TVO (das sind also nur die Mehremissionen und nicht die Gesamtemissionen). Zusätzlich entstehen durch den Bau der Straße und den Betonelementen große Mengen CO2.
Der Vergleich mit den deutschlandweiten Jahresemissionen im Verkehrsbereich entbehrt jeglicher Bewerungsgrundlage. Im Jahr 2035 machen die ZUSÄTZLICHEN Emissionen der TVO mehr als 0,5% der Berliner Verkehrsemissionen aus (9.000t von 1,7 Mio. t Gesamtemissionen (Plan SenUVK)).
Infos:
Erläuterungsbericht Kapitel 5.2.4.2. Umweltauswirkungen (Klima) und 5.2.4.3. Klimaschutz (S. 158)

Kosten

Die Planung orientiert sich an zu hohen Verkehrsprognosen, die nicht mit den Klimazielen vereinbar sind und ist damit überdimensioniert. Die letzten Kostenschätzungen aus dem Jahr 2022 belaufen sich auf 351 Millionen Euro für die 7 Kilometer lange Strecke. Laut Senatsangaben ist bereits klar, dass die Kosten deutlich steigen werden. Damit muss angezweifelt werden, dass die Kosten-Nutzen-Analyse noch den gesetzlichen Ansprüchen  für Großprojekte genügt und über 1 liegt.
Zumal die einzig vorliegende Nutzen-Kosten-Analyse zu diesem Abschnitt der TVO aus dem Jahr 2013 stammt und zwar mit einem Verhältnis von 4,4:1 gut bewertet wurden, aber auch diese Werte sind für das h ierausliegende Vorhaben nicht relevant. Grundlage dieses Nutzen-Kosten-Verhältnisses war eine vollständig andere Ausgangslage (TVO-Trasse auf der Ostseite des BAR, eine Baukostenschätzung von 80 Mio. Euro, andere Verkehrspolitische Zielsetzungen, ohne Mobilitätsgesetz, ohne Klimaschutzmaßnahmen, etc.). Aufgrund der Überplanung von freigehaltenen Flächen für die Nahverkehrstangente und wegen für die TVO notwendigen zusätzlichen Bauwerken (Brücken, Tunnel, Stützwände) werden sich die Kosten für die Eisenbahn-Nahverkehrsstrecke massiv erhöhen und die Nutzen-Kosten-Analyse der NVT negativ gefährden. Diese Kosten müssten der TVO statt der NVT zugerechnet werden.

Gemeinsam schreibt man weniger allein

Die BI Wuhlheise unterstütz sie gerne direkt beim Schreiben. Dazu biete sie zwei online-Treffen:
13.06.2024 | 20 Uhr | Online-Treffen zum gemeinsamen Schreiben von Einwendungen gegen die TVO |
Link zur Teilnahme am Zoom-Meeting:
https://zoom.us/j/93524918660?pwd=bFNQNC9jWTNvbGdnajNMV0NMZ3Bydz09
18.06.2024 | 12:30 Uhr | Online-Treffen zum gemeinsamen Schreiben von Einwendungen gegen die TVO |
Link zur Teilnahme am Zoom-Meeting:
https://zoom.us/j/94022494660?pwd=SDBPUVJIaldNL1JxbXF6emVwTGFhQT09

 

Hier können Sie die Planungsunterlagen einsehen:

Digital:
Auf dem Portal für Umweltverträglichkeitsprüfungen können die Unterlagen digital eingesehen werden:
https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=157240c5-461d-4429-b245-84b875667312

Falls der direkte Link nicht funktioniert, muss das Vorhaben TVO händisch auf der Seite ausgewählt werden:
https://www.uvp-verbund.de/
Auswahl der Kategorie: Verkehrsvorhaben und dann unter Verfahrenstypen: „Zulassungsverfahren“ sowie abschließende Auswahl Bundesland: „Berlin“.

Vor Ort:
Die Planungsunterlagen können vor Ort eingesehen werden bei der sogenannten Anhörungsbehörde, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt), in den Bürgerbeteiligungsräumen 0105, 0105A und 0104 im Erdgeschoss. Die Räume sind offen zu folgenden Zeiten: 
Montags und mittwochs von 9 bis 16 Uhr
Dienstags von 9 bis 18 Uhr
Donnerstags von 9 bis 18 Uhr (von 13 bis 18 Uhr ist die Vorhabenträgerin vor Ort anwesend)
Freitags von 9 bis 13 Uhr
Die Planungsunterlagen können zudem nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer: 90139-4125/4134/4135 auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.

Einwendung schreiben:
Einwendungen können schriftlich bis zum 8. Juli 2024 unter Angabe des Aktenzeichens VIG1-01-028-11/2023-TVO entweder per Post oder digital (mit elektronischer Signatur an: post(at)senstadt.berlin.de gesendet werden.
Postanschrift:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Referat VI G, Anhörungsbehörde, Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin

 

Was macht der BUND?

Zusammen mit der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz wird der BUND seine Einwendung einreichen, die dann die Basis ist für eine Klage der Umweltverbände.

Dazu brauchen wir juristischen Beistand und unter Umständen auch noch zusätzliche Fachexpertise, das kostet. Daher bitten wir Sie uns mit einer Spende zu unterstützen:

Empfänger: BUND Landesverband Berlin
IBAN: DE44 3702 0500 0003 2888 04
BIC: BFSWDE33XXX
Verwendungszweck: TVO

oder online

Weitere Infos zur TVO: www.BUND-berlin.de/tvo

Kontakt

Martin Schlegel

Referent für Verkehrspolitik
E-Mail schreiben Tel.: (030) 787900-17

Spende für TVO-Klage

BUND Landesverband Berlin
IBAN: DE44 3702 0500 0003 2888 04
BIC: BFSWDE33XXX
Verwendungszweck: TVO

oder online

BI Wuhlheide

Meldung

Bündnis "Schiene vor TVO" gegründet

Vorlage für Einwendung

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Sammlung von Gründen gegen den Bau der TVO

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